15:51

Tir na Nog
Ты-дым, Zeitarbeit мне тоже запрещена :hang: Убиться об стенку.

§ 40 Versagungsgründe
(1) Die Zustimmung nach § 39 ist zu versagen, wenn
1. das Arbeitsverhältnis auf Grund einer unerlaubten Arbeitsvermittlung oder Anwerbung zustande gekommen ist,
2. der Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) tätig werden will.


@темы: auf Pirsch, Работа

Комментарии
31.03.2010 в 17:02

Нат, а это ты сама надыбала, или пара ляйтфирм тебе отказала???
31.03.2010 в 19:00

Tir na Nog
Алёна-Алёнка , это мне Bundesagentur für Arbeit написала.
31.03.2010 в 19:04

Tir na Nog
Sehr geehrte Herr Sowieso,

ich habe wieder eine Frage an Sie:

Hat es eine Bedeutung (für Erteilung der Arbeitgenehmeigung), ob ich einen "direkten" Arbeitsvertrag bekomme oder über eine Zeitarbeitfirma (also, via Arbeitnehmerüberlassung)?


Antwort:
Sehr geehrte Frau Soundso,

eine Zustimmung für eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmerin bei einer Zeitarbeitsfirma i. R. d. Arbeitnehmerüberlassung ist nicht möglich. Diese Zustimmung müsste gem. § 40 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) versagt werden.


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Sehr geehrter Herr Sowieso,

Vielen Dank für Ihre Antwort!

ist es auch so, wenn ich über Personalvermittlung einen meiner Qualifikation (Abschluss) vollkommen entsprechenden Arbeitsplatz hätte?
Was sind die Hintergründe für diesen Gestetzartikel?

Vielen Dank im Voraus!


Antwort:
Sehr geehrte Frau Soundso,

wie bereits erwähnt ist eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmerin im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nicht möglich. Eine Bewertung über die Hintergründe des Gesetzgebers zum Erlass der entsprechenden Rechtsvorschrift liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.