Tir na Nog
Я иногда офигеваю от немецкого законодательства 
Betrogenen-Splitting nach Auflösung der Ehe
Neben dem Witwen-Splitting kennt der Rechtsvorschrift in der Ziffer 2 noch eine Anwendung für den Splittingtarif, der manchmal auch als "Betrogenen-Splitting" bezeichnet wird. Voraussetzung für dieses Splitting ist, dass eine Ehe, für die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorlagen haben, im Veranlagungszeitraum aufgelöst worden ist und (hier) der geschiedene Ehegatte im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat und mit dem neuen Ehepartner ebenfalls die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllt.
Mehr hierzu bei: www.finanztip.de/recht/steuerrecht/zusammenvera...

Betrogenen-Splitting nach Auflösung der Ehe
Neben dem Witwen-Splitting kennt der Rechtsvorschrift in der Ziffer 2 noch eine Anwendung für den Splittingtarif, der manchmal auch als "Betrogenen-Splitting" bezeichnet wird. Voraussetzung für dieses Splitting ist, dass eine Ehe, für die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorlagen haben, im Veranlagungszeitraum aufgelöst worden ist und (hier) der geschiedene Ehegatte im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat und mit dem neuen Ehepartner ebenfalls die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllt.
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